alpingutachten gesetzlich geschützt
ö.b.u.v. Sachverständiger Kletterunfälle etc.
ö.b.u.v. Sachverständiger Skiunfälle
Dienstleistungen

 

Was kann ich für Sie tun?

  • Beratung

Sie benötigen nach einem Alpinunfall, Bergunfall, Kletterunfall, Skiunfall oder Lawinenunfall eine unabhängige Beratung durch einen qualifizierten Gutachter? Handelt es sich um einen Unfall in einem Hochseilgarten, Waldseilgarten oder Kletterwald? Ich bin gerne Ihr sachverständiger Ansprechpartner und stehe Ihnen mit fachlichem Rat zur Seite.

  • Ursachenermittlung

Häufig ist bei einem Alpinunfall die Unfallursache unklar oder streitig. Als Grundlage für das weitere sinnvolle Vorgehen, ist die Klärung der Unfallursache jedoch von zentraler Bedeutung. Bei Beauftragung durch Sie ermittle ich den Sachverhalt, befrage Zeugen und stelle den Ablauf des Unfalls nach. In den meisten Fällen kann so der Unfallablauf und die Unfallursache ermittelt werden.

  • Materialuntersuchung

Immer wieder versagen Ausrüstungsgegenstände bei einem Kletterunfall, Bergunfall, Skiunfall, Lawinenunfall oder in einem Hochseilgarten bzw. Waldseilgarten. Zur Klärung in wieweit die Ausrüstung selbst oder deren Versagen ursächlich für einen Unfall war, ist eine fachgerechte Materialuntersuchung erforderlich. Als Sachverständiger ermittle ich die nötigen Untersuchungen, führe diese selbst durch oder arbeite mit kompetenten Partnern – z. B. TÜG mbH oder dem TÜV Süd mbH – zusammen.

  • Gutachten

Bevor Sie mir einen Auftrag erteilen, klären wir gemeinsam die relevanten Gutachtenfragen und ich erläutere Ihnen prinzipiell mein Vorgehen in Ihrem Fall. Nach Auftragserteilung erhalten Sie schriftlich ein verständliches und nachvollziehbares Gutachten. Inhalte des Gutachtens sind die Darstellung des Befundes einschliesslich Dokumentation, Quellenangaben und die erschöpfende Bearbeitung Ihres Auftrags.

  • Aussergerichtliches Schiedsgutachten

Sie möchten einen Streit im Zusammenhang mit einem Alpinunfall, Kletterunfall, Bergunfall, Skiunfall oder einem Unfall in einem Hochseilgarten oder Waldseilgarten aussergerichtlich klären? Ein Schiedsgutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird von beiden Parteien in Auftrag gegeben. Das Ergebnis hat bindende Wirkung für die Parteien! Das Schiedsgutachten hat dadurch eine streitvermeidende und streitschlichtende Wirkung. Der Gang vor Gericht kann durch ein Schiedsgutachten vermieden werden. Das spart Zeit und Geld.

  •  Setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Ich berate Sie gerne und unverbindlich!

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Tel.:    +49 (0) 8841 62 77 591

Mobil: +49 (0) 171 1 721 127

Ursachenermittlung
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